Warum?
Nach dem Lebensmittelgesetz müssen nur Getränke mit einem Alkoholgehalt ab 0,5 Gewichts% als alkoholhaltig gekennzeichnet werden.
Die auf dem Markt erhältlichen “alkoholfreien” Biere enthalten aber zwischen 0,02 und 0,52 Vol% Alkohol. Ein Bier ohne jeden Alkoholgehalt darf sich nicht Bier nennen. Aus diesem Grund heißt ein Malzbier ohne Alkohol auch Malztrunk.
Für Alkoholabhängige und Alkohol gefährdete besteht ein großes Rückfallrisiko beim Konsumieren dieser Getränke. Die Gefahr liegt nicht nur im Alkoholgehalt. Ausschlaggebend ist die psychologische Wirkung, denn „alkoholfreies“ Bier.
Sieht aus wie Bier
schmeckt wie Bier
riecht wie Bier
wird mit anderen Bieren zusammen angeboten
Das Trink-Ritual ist das gleiche,
aber die Erwartung an das Bier wird nicht erfüllt.
Da die Wirkung eines alkoholfreien Biers irgendwann nicht mehr ausreicht, wird wieder zum “echten” Bier gegriffen und schon sitzt der Alkoholabhängige oder Alkohol gefährdete in der Falle.
Kontrolliertes Trinken . . .
WIE LANGE . . .
soll das gutgehen???
Fragebogen für Angehörige, Freunde, Kollegen