Alkohol im Straßenverkehr

 

Alkohol im Straßenverkehr

Viele halten sich auch nach mehreren Gläsern Bier oder Wein noch für »nüchtern«, also fahrtüchtig, und setzen sich hinters Steuer. In Wirklichkeit gefährden sie ihr eigenes und das Leben anderer Menschen.

Wer mit 0,5 Promille und mehr am Straßenverkehr teilnimmt, handelt ordnungswidrig.

Bereits ab 0,2 Promille sind Sehfähigkeit, Bewegungskoordination und die Leistungen von Gehör und Geruchssinn beeinträchtigt. Ab ca. 0,5 Promille reagiert man langsamer, Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt, die Risikobereitschaft ist erhöht. Bei etwa 0,8 Promille sind alle Reaktionen deutlich verlangsamt, wie etwa nach einer durchwachten Nacht.

Ab einem Blutalkoholgehalt von 0,5 Promille ist das Autofahren seit dem 1. April 2001 eine Ordnungswidrigkeit, die mit 500,- DM Geldbuße, mit mindestens 4 Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister und mit einem Fahrverbot bestraft wird. Kommt es zu einem Unfall, sind die Konsequenzen weitreichend. Man hat eine Straftat begangen und wird z. B. wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt und bestraft. Der Versicherungsschutz von Autohaftpflicht- und Kaskoversicherung, privater Unfallversicherung und Berufsgenossenschaft erlischt teilweise oder ganz. Hat der Unfallverursacher Alkohol getrunken, kann bereits ein Promillewert von 0,3 Folgen haben.

Auch für Fußgänger/-innen und Radfahrer/-innen kann Alkoholkonsum negative rechtliche Folgen haben und Probleme mit dem Versicherungsschutz bedeuten. Auf dem Fahrrad droht ab 1,6 Promille
u. a. der Entzug des Führerscheins.

Erfreulicherweise ist die Zahl der Alkoholunfälle (Unfälle, bei denen mindestens ein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinfluss stand) rückläufig und hat sich seit 1975 nahezu halbiert.

Dennoch genügt eine einzige Zahl, um das Problem Alkohol im Verkehr bedrückend deutlich zu machen: 1.114 Menschen verloren 1999 bei Alkoholunfällen ihr Leben. Bei einer Blutalkoholkonzentration ab 1,6 bis 2,0 Promille (je nach Bundesland) erfolgt eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), da mit großer Wahrscheinlichkeit chronischer Alkoholmissbrauch vorliegt; nur Menschen, die ständig zu viel trinken, können derart alkoholisiert noch ein Auto steuern bzw. dies versuchen. Wer die Fahrerlaubnis wiedererlangen möchte, ist zur MPU verpflichtet und trägt alle damit verbundenen Kosten.

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